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Die Telecomfirma Sunrise erhielt von der Gemeinde Ostermundigen BE eine Bewilligung, um bestehende Antennen durch 5G-Antennen auszutauschen. Anwohner wehrten sich durch alle Instanzen erfolgreich. Ostermundigen hatte 2019 ein Baureglement eingeführt, laut dem die Antennen am bisherigen Standort nicht mehr bewilligt würden. Sunrise argumentierte, dass rechtmässig erstellte Anlagen zeitgemäss umgebaut werden dürften. Vergeblich: Die Sendeleistung der neuen Antennen sei etwa ein Drittel höher, daher liege ein Neubau und kein Umbau vor.
Bundesgericht, Urteil 1C_591/2021 vom 18. Oktober 2022
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