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Ein Mann wohnt im Kanton Luzern im eigenen Haus. Weil er einen tiefen Eigenmietwert und hohe Unterhaltskosten hat, resultiert hier auf seiner Steuerrechnung ein Verlust von 18400 Franken. Im Kanton Zürich besitzt er zwei vermietete Wohnblöcke. Aus den Mieten resultiert im gleichen Jahr unter dem Strich ein Einkommen von 124800 Franken.
Muss der Mann nun im Kanton Zürich 124800 Franken als Einkommen versteuern? Oder darf er den im Kanton Luzern angefallenen Verlust hier verrechn...
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