An einem Weiterbildungskurs für Sanitäter wurde ein neuer Transportstuhl vorgestellt; seine Anschaffung war bereits budgetiert. Scherzhaft meinte der Leiter des Rettungsteams, der neue Stuhl werde schneller gekauft, wenn der alte vorher kaputt gehe. Da überfuhr der Rettungssanitäter den alten Stuhl mit einem Allradfahrzeug und zerstörte ihn. Das Spital hat ihn dafür fristlos entlassen.

Nun hat das Bundesgericht diese «Fristlose» als nicht gerechtfertigt taxiert. Der Hauptgrund: Als der Personalchef vom Vorfall mündlich erfuhr, reagierte er nicht sofort, sondern wartete einen schriftlichen Bericht ab, der etwa eine Woche später eintraf. Auch der Vorgesetzte des Sanitäters habe sich «nicht erschüttert» gezeigt, als er telefonisch vom Zerstörungsakt erfuhr. Deshalb - so das Bundesgericht - sei das gegenseitige Vertrauen nicht so stark zerstört gewesen, wie es für eine fristlose Entlassung nötig wäre. Also sei es für das Spital zumutbar gewesen, den Sanitäter noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beschäftigen.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 4C.364/2005 vom 12.1.2006