Wer innerorts das erlaubte Tempo um 25 km/h oder mehr überschreitet, dem ist der Fahrausweis zwingend für drei Monate zu entziehen. Dies gilt nicht nur für «gewöhnliche» Autolenker, sondern auch für Berufschauffeure, die dadurch quasi mit einem Berufsverbot belegt werden.

Konkret hatte das Bundesgericht den Fall eines Taxichauffeurs zu beurteilen, der innerorts netto 25 km/h zu schnell war. Die Genfer Behörden verwiesen auf die neuen, seit dem 1. Januar 2005 gültigen Bestimmungen und nahmen dem Taxifahrer den Ausweis wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln für drei Monate weg, was der Mindestentzugsdauer bei einer Tempoüberschreitung von 25 km/h netto innerorts entspricht. Dazu bekam er eine Busse von 400 Franken. Die Bundesrichter haben die Nichtigkeitsbeschwerde des Taxichauffeurs jetzt abgewiesen.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 6A.70/2005 vom 13.3.2006