Eine Frau fuhr mit ihrem Sohn den «Stuckli-Run» hinunter; das ist eine Sommer-Schlittelbahn im Gebiet Sattel-Hochstuckli. Im Auslaufbereich wurde sie von hinten vom nächsten Rodel gerammt, darin sassen ein 12- und ein 9-jähriges Kind. Die Frau erlitt bei der Karambolage eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma; sie verklagte darauf die Betreiberin der Bahn auf Schadenersatz - und zwar für den Erwerbsausfall sowie den Haushaltschaden.



Das Bundesgericht hat eine Haftung de...