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15.04.2021
Ein Chauffeur verlor seine Stelle, weil er sich geweigert hatte, mit einem neuen Lieferwagen zu fahren. Er beantragte Arbeitslosengeld, das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit aber kürzte die Taggelder wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit um 36 Tage. Dagegen wehrte sich der Mann beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus erfolgreich. Es stellte fest: Der Chauffeur habe aufgrund der neuen Jobsituation das Gespräch mit dem Chef gesucht. Dabei habe ihm dieser ohne Androhung unerwartet gekündigt.
Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Urteil VG.2020.00033 vom 11.6.2020
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