Eine Frau hatte in jungen Jahren massive Akne, die entstellende Gesichtsnarben zurückliess. Sie litt darunter und neigte sogar zu Depressionen. Ihr Arzt schlug deshalb eine Lasertherapie vor, um die Narben mindestens teilweise zum Verschwinden zu bringen.



Eine Lasertherapie muss die Krankenkasse trotzdem nicht zahlen; sie fehlt derzeit auf der Liste der zu bezahlenden Pflichtleistungen.



(em)



Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 98/01 vom 10. 1. 2003...