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Viel klarer kann ein Gesetz nicht lauten: «Der Veranstalter muss für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise der Konsumenten sicherstellen.» Das heisst: Jedes Reisebüro, das Pauschalreisen anbietet, muss die Kundengelder absichern. Zum Beispiel beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ist das nicht der Fall, kann es passieren, dass Kunden am Ferienort stranden und die Heimreise ...
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