Viel klarer kann ein Gesetz nicht lauten: «Der Veranstalter muss für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise der Konsumenten sicherstellen.» Das heisst: Jedes Reisebüro, das Pauschal­reisen anbietet, muss die Kundengelder absichern. Zum Beispiel beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ist das nicht der Fall, kann es passieren, dass Kunden am Ferienort stranden und die Heim­reise ...