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Ein Luzerner Ehepaar trennte sich im Jahr 2014 und stritt seither über die Höhe der Alimente für die Söhne und die Ehefrau. Das Kantonsgericht Luzern gelangte 2018 zum Schluss, dass es dem arbeitslosen und ausgesteuerten Ehemann zumutbar sei, Unterhaltsbeiträge von gesamthaft maximal 9200 Franken pro Monat aus seiner Erbschaft in der Höhe von rund 4,2 Millionen Franken zu zahlen. Der Mann wehrte sich vor Bundesgericht erfolgreich. Alimente dürfen laut Gericht grundsätzlich nicht auf der Basis einer Erbschaft berechnet werden.
BG, Urteile 5A_582/2018 und 5A_588/2018 vom 1.7.2021
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