Eine Frau wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen die Billag, die von ihr die üblichen Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang eintreiben wollte. Die Frau argumentierte, die Gebühren würden die Menschenrechte verletzen. Zudem machte sie die gesetzlich verankerte Empfangsfreiheit geltend. Diese garantiert einen ungehinderten Zugang zum vorhandenen Medienangebot. Aber: Gemäss Bundesgericht garantiert diese Empfangsfreiheit nicht den kostenlosen Zugang zum Medienangebot. Es bleibt also dabei, dass nur Bezüger von Ergänzungsleistungen von den Billag-Gebühren befreit sind.    

Bundesgericht, Urteil 2C_714/2009 vom 26.11.2009