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K-Tipp 1/2004
14.01.2004
Ja. Die Krankenkassen können Antragsteller für die Zusatzversicherungen ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die «Offerte», die Sie erhalten haben, bezog sich einzig auf den Preis der von Ihnen gewünschten Versicherungsdeckung.
Bei Zusatzversicherungen kommt aber das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Zug - und gestützt auf dieses Gesetz können die Kassen Interessenten auf ihren Gesundheitszustand prüfen und auch ablehnen - Offerte hin oder her.
Interessenten für Zusatzversicherungen müssen also wissen:
- Die Krankenkassen machen bei Zusatzversicherungen eine Gesundheits-prüfung - in der Regel mit einem Fragebogen, den die Antragsteller ausfüllen müssen.
- Schon kleinste Leiden oder Übergewicht führen zur Ablehnung.
- Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel.
- Nur in der Grundversicherung müssen die Kassen jeden Antragsteller ohne Wenn und Aber aufnehmen.
(em)
Bei Zusatzversicherungen kommt aber das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Zug - und gestützt auf dieses Gesetz können die Kassen Interessenten auf ihren Gesundheitszustand prüfen und auch ablehnen - Offerte hin oder her.
Interessenten für Zusatzversicherungen müssen also wissen:
- Die Krankenkassen machen bei Zusatzversicherungen eine Gesundheits-prüfung - in der Regel mit einem Fragebogen, den die Antragsteller ausfüllen müssen.
- Schon kleinste Leiden oder Übergewicht führen zur Ablehnung.
- Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel.
- Nur in der Grundversicherung müssen die Kassen jeden Antragsteller ohne Wenn und Aber aufnehmen.
(em)
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