Wer eine Waffe will, braucht einen Waffenerwerbsschein. Die Behörden können den Schein gemäss Gesetz verweigern, wenn die Person «zur Annahme Anlass gibt, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet». Aus diesem Grund erhält ein Zürcher Paar keinen Schein. Die beiden hatten andauernden Streit mit den Nachbarn (inklusive Handgreiflichkeiten und Strafanzeigen), und sie fühlten sich von den Behörden diskriminiert, die ihrer Ansicht nach korrupt waren.



(em)