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Urs Preisig aus Mettmenstetten ZH flog Ende 2012 mit Airberlin nach Düsseldorf, das Gepäck blieb in Zürich. Preisig: «Mein Wintermantel war im Koffer.» Deshalb kaufte Preisig für 180 Euro einen Mantel. Am Abend traf der Koffer ein.
Als Preisig von Airberlin das Geld für den Mantel verlangte, erhielt er jedoch – fünf Monate später – eine Absage: Grundsätzlich gelte die Regel, «dass Noteinkäufe erst nach Ablauf von 24 Stunden getätigt werden können». Doch laut Montrealer Luftrechtsabkommen müssen Airlines für Noteinkäufe bis zu 1600 Franken zahlen, wenn sie einen Koffer verspätet oder gar nicht liefern. Und das Abkommen sieht keine 24-stündige Wartefrist vor, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt bestätigt. Als der K-Tipp nachhakte, übernahm Airberlin trotzdem nur die Hälfte der Kosten.
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kein gepäck - kein schadenersatz!
Wenn viele Artikel hier drin nicht wirklich den Punkt treffen - dieser hier tuts!!! Die Airlines sollen gefälligst zu ihrer Dienstleistung stehen wie jeder Dienstleister! Kein Gepäck - Schadenersatz!!