Das Betäubungsmittelgesetz sagt es glasklar: Wer unbefugt Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln anbaut, verarbeitet, anbietet, verkauft, aufbewahrt, kauft oder sonstwie erlangt, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. Dasselbe gilt für den Konsum, wie der stellvertretende Chef der Zürcher Drogenfahndung Thomas Merz warnt: «Cannabis-Produkte wie Hasch und Marihuana sind immer verboten. Ein legales Kiffen gibt es nicht.»



Doch trotz Repression boomt das Hanfrauchen unt...