Inhalt
Wer sich nach dem Konsum von Marihuana ans Steuer setzt, wird hart angefasst. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dies nicht eine einfache, sondern eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln darstellt. Ein solches Vergehen ist mit Gefängnis oder Busse zu bestrafen und hat in der Regel einen Ausweisentzug zur Folge. Im konkreten Fall hatte ein Arzt den Fahrer als «etwas verladen» taxiert.
Gemäss wissenschaftlichen Studien führt das Kiffen unter anderem zu Verminderungen im B...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken