Kind ist nicht gleich Kind
Kinder unter sechs Jahren fahren in der ganzen Schweiz gratis mit dem öffentlichen Verkehr. Ausnahme: Für Krippenkinder ist ein Ticket Pflicht.
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K-Tipp 14/2009
29.08.2009
Letzte Aktualisierung:
01.09.2009
Sabine Knosala KTipp
Die fünfjährige Lea steigt in Basel mit ihrer Mutter in ein Tram. Während die Mutter ein Billett braucht, fährt ihre Tochter gratis. Einen Tag später fährt das Mädchen wieder Tram, diesmal in Begleitung ihrer Betreuerin von der Tagesstätte. Nun aber braucht Lea ein Ticket. Diese Szenen könnten sich genauso gut in Bern, Zürich oder in einem SBB-Zug zutragen.
Basis für diese Regelung ist der «allgemeine Personentarif»...
Die fünfjährige Lea steigt in Basel mit ihrer Mutter in ein Tram. Während die Mutter ein Billett braucht, fährt ihre Tochter gratis. Einen Tag später fährt das Mädchen wieder Tram, diesmal in Begleitung ihrer Betreuerin von der Tagesstätte. Nun aber braucht Lea ein Ticket. Diese Szenen könnten sich genauso gut in Bern, Zürich oder in einem SBB-Zug zutragen.
Basis für diese Regelung ist der «allgemeine Personentarif» des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV), dem rund 130 Schweizer Transportunternehmen angeschlossen sind. Darin steht, dass Kinder unter sechs Jahren gratis befördert werden, wenn sie von einer Person über zwölf Jahren begleitet werden. Pro Begleitperson sind vier Kinder kostenlos. Ausgenommen sind allerdings Skischulen, Kindergärten, Kinderhorte und Kinderheime.
Eine plausible Begründung hat der VöV dafür nicht: «Kinder unter sechs fahren privat gratis. Nur im organisierten Rahmen müssen sie zahlen», erklärt VöV-Direktor Peter Vollmer. Diese Ungleichbehandlung verärgert insbesondere die Betreiber von Kindertagesstätten: «Die Regelung ist stossend und nicht nachvollziehbar», sagt Ulla Grob, Geschäftsleiterin des Verbandes Kindertagesstätten der Schweiz (Kitas). «Warum soll eine Tagesstätte für die Unter-Sechsjährigen zahlen müssen, eine Tagesmutter aber nicht?»
«Ungerecht und unpraktisch»
Unterstützung erhält sie von Hildegard Fässler, Präsidentin der Kitas und SP-Nationalrätin: «Das ist ungerecht und unpraktisch. Auch für die Kontrolleure ist es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich um einen Ausflug mit der Tagesstätte oder eine private Fahrt handelt.» Dazu kommt: Die Anzahl Krippen und Horte für Kinder unter sieben Jahren nimmt in der Schweiz laufend zu. Kam 1985 auf 1000 Kinder erst eine solche Institution, sind es 30 Jahre später bereits deren 2,8. Damit steigt auch die Zahl der Institutionen, die von dieser Regelung betroffen sind.
Basel plant, Kosten zu übernehmen
Nun regt sich Widerstand: Im Frühling wurden in beiden Basel politische Vorstösse lanciert. Basel-Stadt hat mittlerweile beim Tarifverbund Nordwestschweiz ein Angebot für die Übernahme der Kosten durch den Kanton eingeholt. Dieses sieht vor, dass die Kinder von baselstädtischen Tagesstätten auf Stadtgebiet und in den angrenzenden Gemeinden gratis fahren. Basel müsste dafür jährlich 400’000 Franken aufbringen. Noch ist unklar, wie die ebenfalls dem TNW angeschlossenen Kantone Baselland, Solothurn, Aargau und Jura reagieren. Der TNW beziffert die Kosten, die die Tagesstätten auf seinem Gebiet verursachen, auf eine Million Franken. Hildegard Fässler hofft auf eine nationale Lösung: «Je mehr Kantone etwas tun, desto eher ändert der VöV seine Formulierung.»
So reisen Kinder zwischen 6 und 16 Jahren günstiger
- Mit diesen Angeboten reisen Kinder von 6 bis 16 Jahren gratis oder vergünstigt. Und zwar auf allen Strecken, auf denen auch das Halbtax-Abo gültig ist:
- Juniorkarte: Das Kind muss von einem Elternteil begleitet werden. Pro Kind und Jahr Fr. 20.–, ab dem dritten Kind gratis.
- Enkelkarte: Kind in Begleitung eines Grosselternteils. Pro Kind und Jahr Fr. 60.–.
- Kinder-Tageskarte: Kind in Begleitung eines Erwachsenen mit Generalabonnement oder Halbtax-Abo (pro Erwachsener sind maximal vier Kinder erlaubt). Pro Kind und Tag Fr. 15.– (2. Klasse) oder Fr. 30.– (1. Klasse).
- Kinder-GA: Das Kind muss mit einem Elternteil im gleichen Haushalt leben, der schon ein GA besitzt. Pro Kind und Jahr Fr. 620.– (2. Klasse).