Eine Primarschülerin aus dem Kanton Zürich hatte Lernschwierigkeiten und gesundheitliche Probleme. Die Schule bot ihr logopädische Behandlung, psychomotorische Therapie, Förderstunden und Musiktherapie an. Den Eltern genügte das nicht, und sie schickten ihr Kind in eine Privatschule, was im Jahr bis 40’000 Franken kosten kann.

In Ausnahmefällen würde die Gemeinde die Privatschule zahlen. Im konkreten Fall muss sie das aber nicht, entschied die Vorinstanz. Die Eltern hätten das Kind voreilig in die Privatschule geschickt, das Schul- und Betreuungsprogramm der Gemeinde sei ausreichend gewesen.

Bundesgericht, Urteil 2C_37/2009 vom 17.2.2009