Eltern sind für das Wohlergehen ihres Kindes in einer Kinderkrippe selbst verantwortlich. So steht es auf der Homepage des Sozialdepartements der Stadt Zürich. Doch: «Es ist für Eltern nicht einfach, an Informationen zu kommen und sie richtig einzuordnen», sagt Talin Stoffel vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz. Auch Thomas Mächler vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt sagt: «Man kann eigentlich nur andere Eltern fragen und in die Krippe schnuppern gehen.»
Eine Stichprobe des K-Tipp bei sechs Kinderkrippen in der Stadt Zürich zeigt: Einblick in die Berichte der Gesundheitspolizei und der Krippenaufsicht gibt es nirgends, bei zwei Krippen ist nicht einmal ein Schnupperbesuch für Eltern möglich.
Dabei könnten Eltern aus den Berichten Wichtiges erfahren: schlechte Hygiene, Überbelegung oder ungenügend ausgebildetes Personal – dies wird in den Berichten vermerkt. Einblick in einen Inspektionsbericht gibts bei der Stadt jedoch nur auf Gesuch hin. Eltern müssen ihr Begehren gut begründen, damit ihre Interessen wichtiger eingestuft werden als diejenigen der Krippenbetreiber.
Inspektor kommt nur auf Voranmeldung
Kommt hinzu: Die Aufsicht ist lückenhaft. In den meisten Kantonen werden bloss Raumgrösse, Ausbildung des Personals, Anzahl Kinder pro Betreuerin, Küchenhygiene und Brandschutz geprüft. Pädagogische Aspekte werden – wenn überhaupt – nur in schriftlicher Form begutachtet: So müssen Krippen in der Stadt Zürich ein pädagogisches Konzept einreichen. Nur: Wie die Kinder in der Realität betreut werden, wird nicht überprüft. Der Inspektor kommt auf Voranmeldung und ausserhalb der Öffnungszeiten.
In vielen Kantonen ist ein Aufsichtsbesuch mindestens alle zwei Jahre vorgesehen. Die meisten Gemeinden erfüllen nur diese Minimalanforderung. Der Grund, laut Talin Stoffel: «Die Aufsichtsbehörden sind häufig schlecht dotiert. Meist handeln die Behörden erst aufgrund von Elternbeschwerden.» Einen unangemeldeten Besuch der Krippenaufsicht gebe es in der Regel erst bei einem konkreten Verdacht. Nur: Kinder im Säuglingsalter können ihren Eltern nicht von Missständen erzählen.
Kürzlich haben der Verband der Kindertagesstätten und die Jacobs Foundation das Label QualiKita lanciert: Mit einem jährlichen Besuch wird geprüft, ob die Krippe pädagogische Standards erfüllt. Es wird zum Beispiel abgeklärt, ob Kinder konstant von demselben Team betreut werden oder ob Elterngespräche stattfinden. Die Beobachtungen werden in einem Bericht festgehalten und im Internet publiziert. Überraschungsbesuche finden jedoch ebenfalls keine statt. Da das Label die Krippen bis zu 3000 Franken pro Jahr kostet, werden sich wohl nicht alle darum bewerben – auch wenn sie gut sind.
Wahl der Krippe: Darauf müssen Sie achten
Fragen Sie, ob Schnuppertage möglich sind. Bestehen Sie auf einem Besuch der Krippe zu den Betriebszeiten. Darauf achten, ob einem Zugang zu allen Räumen gewährt wird und ob man mit allen Betreuerinnen – auch den Praktikantinnen – sprechen darf.
Auf folgende Fragen sollte die Krippenleitung Antworten liefern können:
- Für wie viele Kinder ist eine Betreuungsperson verantwortlich?
- Welche Ausbildung hat das Personal? Wie viele Betreuungspersonen sind noch Praktikantinnen?
- Wie häufig wechselt das Personal?
- Darf ein Elternteil zur Eingewöhnung des Kindes anwesend bleiben?
- Gibt es eine vertragliche Rücktrittsmöglichkeit, sprich Probezeit?
- Bereitet das Krippenpersonal das Essen frisch zu?
- Gibt es regelmässig Elterngespräche?