Ein geschiedenes St. Galler Paar hat das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder (15 und 17). Diese leben bei der Mutter. Sie wollten Verwandte in Kanada besuchen und Sprach- und Trainingsreisen unternehmen. Der Vater verweigerte die Unterschrift für die Beantragung von Pässen. An seiner Stelle stimmte die Kindesschutzbehörde zu. Das Kantons­gericht bestätigt: Ausbildung im Ausland ­stehe im Interesse der Kinder. Eltern seien verpflichtet, Reisepässe zu beantragen.

Kantonsgericht SG, Entscheid KES.2024.24 vom 24.10.2024