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Invalide Personen erhalten von der staatlichen Invalidenversicherung (IV) auch eine IV-Kinderrente für jedes Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist (oder bis Alter 25, falls das Kind noch in Ausbildung ist).
Ein mündiger Sohn verlangte nun, dass ihm diese Kinderrente direkt ausbezahlt werde – und nicht mehr dem invaliden Vater. Er argumentierte unter anderem damit, er habe freiwillig auf Alimentenzahlungen seines leiblichen Vaters verzichtet.
Doch das Bundesgericht hat dieses Ansinnen in einem Grundsatzentscheid abgelehnt, die gesetzliche Regelung lasse das nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern – wie im konkreten Fall – geschieden sind und die elterliche Sorge bei der Scheidung der Mutter übertragen wurde.
Bundesgericht, Urteil 9C_272/2007 vom 27.12.2007
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