Ja, denn in Ihrem Scheidungsurteil steht, dass Sie die Kinderalimente monatlich (und nicht tageweise) zu entrichten haben. Deshalb müssen Sie die Alimente im Prinzip für den ganzen letzten Monat zahlen.

Aber: Sollte der Lehr­vertrag Ihrer Tochter nach dem Abschluss nahtlos in einen normal bezahlten Arbeitsvertrag übergehen, dann müssen Sie nur den halben Alimentenbetrag überweisen.

Das Gleiche gilt, wenn Ihre Tochter sofort nach der Lehre sonstwie ein ­volles Erwerbseinkommen erzielt.  


Buchtipp

Alles zum Thema lesen Sie im neuen «Saldo»-Ratgeber: «Das Handbuch zu Trennung und ­Scheidung» (1. Auflage, 246 Seiten).

Zu bestellen mit der Karte auf Seite 28 oder unter www.ktipp.ch.