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Ein fünfjähriges Mädchen litt an vorzeitiger Pubertät. Die Ärzte rieten zu einem Magnetresonanzuntersuch (MRI), um einen Hirntumor auszuschliessen. Die Gefahr eines Hirntumors liege bei 15 bis 25 Prozent. Die Eltern weigerten sich. Die Kindesschutzbehörde verpflichtete sie zum MRI. Auf Beschwerde der Eltern hin hob das Kantonsgericht St. Gallen den Entscheid auf. Es stellte fest, dass sich die Eltern verantwortungsvoll um die Tochter kümmern und sie von einem Arzt und einem Homöopathen behandeln lassen.
Kantonsgericht St. Gallen, KES.2023.34 vom 28.5.2024
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