Margrit Morgenthaler aus Thalwil ZH wollte im Zürcher Corso-Kino das restliche Guthaben ihrer Cinécard aufbrauchen. «10 Franken hatte ich noch auf der Karte, und ich fragte an der Kasse, ob ich die restlichen 6 Franken für die Eintrittskarte bar bezahlen kann», schildert sie. Das gehe nicht, habe die Kassiererin gesagt, man müsse die Kundenkarte mit mindestens 50 Franken wieder neu aufladen, dann könne man den Betrag fürs Billett abbuchen.

Die Kitag Kinotheater AG, die Kinos in Zürich, Basel, Bern und St. Gallen betreibt, rechtfertigt dieses Verhalten und verweist auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort steht aber nur, dass eine Rückzahlung des Restguthabens ausgeschlossen sei.

Margrit Morgenthaler kritisiert das kundenunfreundliche Verhalten: «Egal, was ich aufladen würde, es bliebe ja immer ein Restbetrag, den die Kitag einfach behält.» Die Kino-Betreiberin aber bleibt stur und betont gegenüber dem K-Tipp, praktisch noch kein Kunde habe sich über die Cinécard beschwert. Im Übrigen sei die Karte unbeschränkt gültig, sie lasse sich daher gut verschenken oder verkaufen.

(ohm)