Rund 1,5 Millionen Schweizer haben bei Swisscom ein TV-Abo abgeschlossen. Damit können sie über 200 TV-Sender anschauen – aber keine Kinofilme auf Abruf. Das kostet zusätzlich Geld. Die Swisscom verkauft die Filme über ihre Tochter Teleclub. Genauer: Die Swisscom macht die Filme nur zugänglich. Als «Miete» bezeichnet sie eine Streaming-Möglichkeit für eine Dauer von 48 Stunden, als «Kauf» einen Zugang während «mindestens fünf Jahren». Auch das gilt aber nur, solange jemand Kunde von Swisscom-TV bleibt. Wer das Abo kündigt, verliert den Zugriff auf die bezahlten Filme. Ähnlich ist es für Kunden von Sunrise-TV. Hauptunterschied: Wer das Abo kündigt, kann die bezahlten Filme behalten.
Bei Sunrise günstiger als bei der Swisscom
Der K-Tipp verglich in einer Stichprobe bei beiden Telecomfirmen die Preise der Filme in Standardqualität (SD) mit denjenigen von DVD. Erhoben wurden die Preise der zurzeit meistverkauften zehn Filme sowie von zehn Klassikern.
Resultat: Bei allen 20 Filmen war der Kauf der DVD im Handel günstiger als das langfristige Nutzungsrecht bei der Swisscom (siehe Tabelle im PDF). Den grössten Unterschied gabs beim Film «Deadpool 2». Er kostet bei Swisscom Fr. 32.90 – der Internetshop Wog.ch verlangt dafür Fr. 19.90.
Laut Swisscom-Sprecher Armin Schädeli sind die Preise für die Filme so hoch, «weil es sich um ganz neue Filme handelt, die gerade erst im Kino liefen». Nur: Das gilt für alle Anbieter. Und die meisten Filme sind schon mehrere Monate oder gar Jahre im Handel – «König der Löwen» zum Beispiel erschien 1994.
Der «Kauf» bei Sunrise ist deutlich günstiger als bei der Swisscom. Bei 6 von 20 Filmen unterbietet Sunrise auch die DVD-Händler. Bei «Titanic» verlangt sie den gleichen Preis. Und bei 13 Filmen zahlt man für die DVD weniger.
Einschränkung muss man nicht akzeptieren
Übrigens: Wer eine DVD kauft, kann sie auch weiterverkaufen oder verschenken. Das ist weder bei Swisscom- noch bei Sunrise-Filmen möglich. Und eine DVD kann man unbeschränkt oft ansehen. Bei Swisscom ist der Zugang aber zeitlich beschränkt. Beschränkt ist auch die Zahl der Geräte, auf denen man den Film anschauen kann.
Gut zu wissen: Diese einschränkenden Bestimmungen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind so versteckt, dass sie von kaum jemandem gefunden und zur Kenntnis genommen werden. Sie werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. Vito Roberto, Professor für Privatrecht an der Uni St. Gallen, sagt: Kunden, die bei der Swisscom Filme vermeintlich gekauft haben, könnten ihr Geld zurückfordern, wenn sie plötzlich nicht mehr zugänglich sind: «Wer etwas kauft, kann frei darüber verfügen. Es ist deshalb eine Täuschung der Kunden, ‹verkaufte› Filme nur temporär zur Verfügung zu stellen.