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07.09.2010
Vor über zwei Jahren hatten Xaver und Karin Odermatt aus Kerns OW ihre Coop-Superpunkte gegen zwei Kinogutscheine eingetauscht. Die Gutscheine landeten in einem Schrank und gerieten dort in Vergessenheit.
Diesen Sommer tauchten die Gutscheine wieder auf, und Xaver Odermatt stellte fest, dass sie bereits Ende 2008 verfallen waren. Für ihn gab es zwei Möglichkeiten: «Entweder man entsorgt die Tickets, verärgert darüber, dass man sie nicht eingelöst hat, oder man wendet sich an den Herausgeber.» Odermatt entschied sich für die zweite Variante – allerdings ohne grosse Hoffnung.
Er rief beim Schweizerischen Verband für Kino und Filmverleih Pro Cinema an, wo ihm gesagt wurde, er solle die Gutscheine einschicken.
Wenig später erhielt er zwei neue Gutscheine. Odermatt: «Das hat uns sehr gefreut!» Pro Cinema schrieb ihm, das sei ein «einmaliges Entgegenkommen». Ein weiteres Mal könnten die Gutscheine nicht ausgetauscht werden.
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Ablauf/Verjährung von Gutscheinen
Der K-Tipp hat darüber bereichtet, dass der Ablauf von Gutscheinen rechtlich umstritten ist. Einige Juristen sind der Ansicht, dass die gesetzliche Verjährungsfrist zwingend und nicht abänderbar ist. Das würde bedeuten, dass Gutscheine in der Regel zehn oder fünf Jahre gültig sind.
Sehr Kulant
Procinema hat auch mir die Gutscheine durch neue umgetauscht, jedoch darauf hingewiesen dass dies aus Kulanz aber nicht weil sie rechtlich dazu verpflichtet wären geschieht. Hat aber nicht der KTipp mal berichtet, dass Gutscheine einem Guthaben entsprechen und deshalb rechtlich gesehen nicht ablaufen können?