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K-Tipp 3/2007
14.02.2007
Jahrelang wehrten sich die Zermatter gegen die Pläne der Swisscom; diese will die bestehenden acht Antennen im Kirchturm auf UMTS-Signale umrüsten. Nun hat das Bundesgericht die Einsprachen abgelehnt, und die Gemeinde muss das Baugesuch behandeln.
Vor Gericht argumentierten die Antennen-Gegner unter anderem, die UMTS-Strahlung lasse sich gar nicht korrekt messen. Also könne man die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrollieren. Dem mochte das Bundesgericht nicht folgen: Seit kurzem gebe es ein Verfahren, das «seriöse Messungen» erlaube.
(em)
Bundesgericht, Urteil 1A.129/2006 vom 10.1.2007
Vor Gericht argumentierten die Antennen-Gegner unter anderem, die UMTS-Strahlung lasse sich gar nicht korrekt messen. Also könne man die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrollieren. Dem mochte das Bundesgericht nicht folgen: Seit kurzem gebe es ein Verfahren, das «seriöse Messungen» erlaube.
(em)
Bundesgericht, Urteil 1A.129/2006 vom 10.1.2007
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