Jahrelang wehrten sich die Zermatter gegen die Pläne der Swisscom; diese will die bestehenden acht Antennen im Kirchturm auf UMTS-Signale umrüsten. Nun hat das Bundesgericht die Einsprachen abgelehnt, und die Gemeinde muss das Baugesuch behandeln.

Vor Gericht argumentierten die Antennen-Gegner unter anderem, die UMTS-Strahlung lasse sich gar nicht korrekt messen. Also könne man die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrollieren. Dem mochte das Bundesgericht nicht folgen: Seit kurzem gebe es ein Verfahren, das «seriöse Messungen» erlaube.

(em)

Bundesgericht, Urteil 1A.129/2006 vom 10.1.2007