Ein deutsches Gericht hat einen Versender von Werbefaxen verurteilt. Er muss dem Kläger Kosten für Toner, Papier und Arbeitszeit in der Höhe von 142 Euro ersetzen. Auch darf er dem Kläger keine Werbefaxe mehr zusenden. Bei uns hat noch kein Gericht über unerwünschte Faxe befunden. Wer sich gerichtlich gegen solche Zusendungen wehren will, kann seine private Rechtsschutzversicherung auffordern, tätig zu werden. Eine K-Tipp-Umfrage bei fünf Versicherungen ergab, dass die meisten Unternehme...