Der Einsatz von Schnüren an Kinderkleidern ist seit 1996 europaweit geregelt: Kordeln, Schleifchen, verstellbare Gürtel und Saumbänder dürfen zum Beispiel nur noch so lang sein, dass sie sich nicht in Klettergerüsten, Rolltreppen oder Bustüren verfangen sollten. Laut der Stiftung Warentest (Stiwa) wurde ein Vierjähriger durch ein Schlüsselband, das er um den Hals trug, stranguliert. Aber auch Schnüre an Kleidern verursachten mehrmals pro Jahr solche Unfälle. Die Kleider stammten vorwiegend aus Secondhand-Läden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) bestätigt, auch in der Schweiz gebe es diese Sicherheitsmängel.

Tipps von Stiwa und BfU:

  • Kleider ohne Schnüre kaufen (sonst entfernen).
  • Keine Kleider mit verschluckbaren Kleinstteilen kaufen.
  • Schlüsselketten sind extrem gefährlich.
  • Auch Riemen an Velohelmen können zu Würgeschlingen werden. Deshalb Helm nur auf dem Velo tragen.