Nein. Obwohl der Schweizer Preis nach der Um­rechnung oft markant ­höher ist als der angeschriebene Euro-Preis, kann das Vorgehen des Kleidergeschäfts nicht beanstandet werden.

Der auf dem Produkt aufgedruckte Preis in Euro war mit dem Vermerk «Deutschland» versehen. Somit gilt der Preis nicht in der Schweiz. Die Verkäuferin darf deshalb vom Schweizer Preis ausgehen. Und wenn Sie die Bezahlung in Euro vorziehen, kann das Geschäft den Preis in Franken zum ­Tageskurs in Euro umrechnen.