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K-Tipp 02/2020
28.01.2020
Nein. Falls Sie die Ergänzungsleistungen aufgrund einer korrekten Vermögens- und Einkommenserklärung bezogen haben, ist eine Rückforderung ausgeschlossen. Zurückzahlen müssen Sie lediglich diejenigen Ergänzungsleistungen, die Sie vom Todestag des Erblassers bis zum Empfang der Erbschaft erhalten haben. Jedenfalls sind Sie verpflichtet, die Erbschaft schnellstmöglich zu melden. Die Ergänzungsleistungen werden dann neu berechnet.
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