Nein. Wenn Sie den Vertrag gemeinsam unterzeichnet haben, braucht es für die Kündigung ebenfalls beide Unterschriften. Ist der Freund mit Ihrem Auszug nicht einverstanden und weigert er sich, die Kündigung zu unterschreiben, können Sie zwar sofort ausziehen – aber Sie haften weiterhin solidarisch für den Mietzins.

Ausweg: Sie können Ihrem Freund das Konkubinatsverhältnis mit einem einfachen Brief kündigen. Dann endet das Verhältnis juristisch gesehen nach sechs Monaten – und danach schulden Sie Ihrem Freund nichts mehr. Sollte der Vermieter nach sechs Monaten weiterhin Geld von Ihnen verlangen, müssen Sie zwar zahlen, aber Sie können dieses Geld von Ihrem Freund zurückfordern.

Um solchen Schwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt sich die Aufnahme einer Klausel in den Mietvertrag, die jedem Partner das Recht einräumt, den Vertrag alleine zu kündigen. Wie jede andere Vertragsklausel ist auch dieser Punkt Verhandlungssache. Es braucht dazu das Einverständnis des Vermieters, weil er so nach der Kündigung des einen Partners nur noch einen Mieter hat, der für den Mietzins haftet.

Eine andere Möglichkeit ist, dass nur ein Partner den Vertrag unterzeichnet. Dieser kann dann mit dem anderen einen Untermietvertrag abschliessen.