Regula Dittli und Maria Meienhofen sind wütend: Ein grosser Teil ihres Pensionskassengeldes ist weg. Veruntreut von den Verantwortlichen der Infina Gruppe, zu der die Fina gehörte, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft.

Zur Fina kamen die Frauen, weil sie vorübergehend ohne Stelle waren und als Zwischenlösung eine Freizügigkeits- einrichtung gesucht hatten. Berater bestätigten ihnen, Regula Dittli sogar schriftlich, das Geld sei sicher – gedeckt durch den Sicherheitsfonds der Pensionskassen. Das war falsch: Freizügigkeitsstiftungen sind dem Sicherheitsfonds nicht unterstellt. Infina will nicht Stellung nehmen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Tipps: Wenn Sie arbeitslos werden oder für längere Zeit nicht arbeiten, gilt Folgendes:

  • Suchen Sie sofort eine Freizügigkeitsstiftung, auf die Sie Ihr Pensionskassengeld überweisen lassen können.
  • Vergleichen Sie die Zinsen der einzelnen Freizügigkeitseinrichtungen auf www.kgeld.ch.
  • Lassen Sie das Pensionskassengeld auf keinen Fall bei der Pensionskasse des früheren Arbeitgebers. Sonst muss diese Ihr Geld nach einem Jahr der Auffangeinrichtung BVG überweisen. Dort sind die Zinsen tief und die Gebühren hoch.
  • Viele Banken haben eine Freizügigkeitsstiftung. Dank Einlegerschutz ist Ihr Geld dort bis 100‘000 Franken abgesichert.
  • Ihre bisherige Pensionskasse darf Ihnen nicht vorschreiben, welche Freizügigkeitseinrichtung Sie zu wählen haben.
  • Schliessen Sie keine Freizügigkeits-Police ab. Eine solche Versicherungslösung ist ungünstig und zu teuer.