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K-Tipp 10/2024
21.05.2024
Letzte Aktualisierung:
22.05.2024
22.05.2024
Nein. Angestellte müssen nur bis Ende jenes Monats, in dem sie 65-jährig werden, Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Danach sind sie nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert und haben somit weder eine Insolvenzentschädigung zugut noch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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