... Kontrolle ist besser
Ein Einkauf - fünf Belastungen: Wer mit Kreditkarte bezahlt, sollte die Monatsabrechnung sorgfältig kontrollieren.
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K-Tipp 16/2003
01.10.2003
Gery Schwager - gschwager@ktipp.ch
Die neuen Schuhe kosteten Euro 42.85. Felix Stalk (Name geändert) hatte sie am 12. August in Berlin gekauft und mit seiner Eurocard bezahlt.
Rund zwei Wochen später stellte er auf der Monatsabrechnung fest, dass ihm der Betrag fälschlicherweise fünfmal belastet worden war. Stalk reklamierte zunächst telefonisch, dann schriftlich beim Kundendienst der Kartenherausgeberin Viseca und verlangte eine Rückerstattung des zu Unrecht belasteten Betrages.
Zudem hielt er...
Die neuen Schuhe kosteten Euro 42.85. Felix Stalk (Name geändert) hatte sie am 12. August in Berlin gekauft und mit seiner Eurocard bezahlt.
Rund zwei Wochen später stellte er auf der Monatsabrechnung fest, dass ihm der Betrag fälschlicherweise fünfmal belastet worden war. Stalk reklamierte zunächst telefonisch, dann schriftlich beim Kundendienst der Kartenherausgeberin Viseca und verlangte eine Rückerstattung des zu Unrecht belasteten Betrages.
Zudem hielt er fest: «Ich kann schlicht nicht nachvollziehen, dass in Ihrem EDV-System keine Sicherung dafür sorgt, einen derart offensichtlichen Verstoss zu vermeiden». Die Zahlungsbelege seien ja alle nummeriert, und er habe bloss einen einzigen Beleg unterzeichnet.
Eine Antwort erhielt Stalk nie. Erst auf Anfrage des K-Tipp reagierte die Viseca: Die zuständige Mitarbeiterin habe «es leider unterlassen, Herrn Stalk die gewünschte Antwort zukommen zu lassen», gab sie zu Protokoll. Dem Kunden sei der zu viel belastete Betrag aber bereits gutgeschrieben worden.
Im Übrigen sei die unkorrekte Mehrfachbelastung nicht auf einen Fehler im eigenen Hause, sondern auf einen Irrtum beim Vertragspartner zurückzuführen, so die Viseca weiter. Und sie behauptet: «Mehrfachbelastungen über den gleichen Betrag sind keine Seltenheit und dementsprechend nicht zwingend ein Fehler.» Die Viseca könne und dürfe deshalb in solchen Fällen «nicht voreilig handeln».
Eine Nachfrage im Berliner Schuhgeschäft wäre indes kaum voreilig gewesen. Laut Rechtsprofessor Wolfgang Larese von der Universität Zürich ist es nämlich Sache der Kreditkartenherausgeberin, sich zu vergewissern, ob die Vertragspartner ihre Forderungen zu Recht erheben. Und dem war im Fall von Felix Stalk viermal eindeutig nicht so. Aber eben, die Viseca hats aus eigenem Antrieb nicht abgeklärt.
UBS: Maximal 3000 Fälle im Jahr
Wären andere Kreditkartenherausgeber aktiv geworden? Swisscard und Cornèr Bank führen immerhin an, im Zusammenhang mit irrtümlichen Mehrfachbelastungen über Sicherheits- und Warneinrichtungen zu verfügen. «Wir geben sie jedoch nicht im Einzelnen bekannt, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden», so Swisscard-Sprecher Jean-Marc Hensch.
Gleichwohl empfehlen alle Kartenherausgeber ihren Kunden, die Abrechnungen stets genau zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten innert 30 Tagen zu melden. Irrtümliche Mehrfachbelastungen seien eben trotz aller Sicherheitsmassnahmen nicht völlig auszuschliessen.
Tatsächlich hat bereits 1996 eine Umfrage der deutschen Stiftung Warentest unter 1200 Lesern der Zeitschrift «Test» ergeben, dass Fehlbelastungen bei 7 Prozent der Befragten schon vorgekommen waren.
Wie häufig man aktuell mit diesem Problem zu kämpfen hat, will die Viseca nicht konkret beziffern. Man veröffentliche keine Transaktionszahlen, so die Begründung. Nur so viel: «Die fälschlichen Mehrfachbelastungen liegen im tiefen Promille-Bereich.»
Das UBS Card Center informiert da offener. Laut Sprecher Felix Oeschger beläuft sich - bei jährlich rund 30 Millionen verarbeiteten Transaktionen - der Anteil an irrtümlichen Doppel- und Mehrfachbelastungen auf maximal 0,1 Promille.
Das tönt nach wenig. Aber es sind immerhin 3000 Fälle im Jahr.
Kreditkarte: Haben Sie auch schon Fehlbelastungen festgestellt? Antworten Sie auf www.ktipp.ch.