Hausbesitzer müssen alle 20 Jahre einen Elektroinstallateur mit Kontrollbewilligung kommen lassen, der die elektrischen Installationen in Haus oder Wohnung kontrolliert. Das kostet um die 300 Franken.

Wird dabei aber ein Mangel festgestellt, muss der Hausbesitzer für die Behebung einen anderen Elektroinstallateur kommen lassen. «Kontrollorgan und Mängelbeheber müssen voneinander unabhängig sein», sagt das Bundesverwaltungsgericht - obwohl es für den Hausbesitzer günstiger wäre, wenn der Kontrolleur auch gleich reparieren dürfte.

(em)

Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-2024/2006 vom 11.2.2007