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Auf der Website Ladestationelektroauto.ch kann man bis zu drei «unverbindliche» Offerten für eine Auto-Heimladestation einholen. Betreiber ist die Share Systems AG mit Sitz in St. Gallen. Unter «So funktionierts» hiess es: «Sie werden unverbindlich von den Firmen oder uns beraten und erhalten Offerten.» Ein K-Tipp-Leser, der eine Offerte ablehnte, erhielt eine Rechnung über 215 Franken. Share Systems schrieb ihm, das stehe im Kleingedruckten.
Solche Rechnungen muss man nicht bezahlen. Rechtsprofessor Frédéric Krauskopf von der Uni Bern sagt klar: «Offerten sind grundsätzlich kostenlos, wenn man nichts anderes abgemacht hat.» Es sei unzulässig, auf der Startseite von einem unverbindlichen Angebot zu sprechen und dann im Kleingedruckten trotzdem Kosten aufzuführen.
Nach der Intervention des K-Tipp stornierte der Share-Systems-Geschäftsführer die Rechnung des Lesers und löschte das Wort «unverbindlich» von der Startseite. Wer den Fragebogen für das Einholen der Offerten ausfüllt, sieht am Schluss aber immer noch einen Hinweis, dass das Angebot «unverbindlich» ist. Also ist es nicht kostenpflichtig.
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