Inhalt
Grundsätzlich gilt: Ärzte müssen ihren Patienten persönliche Krankenakten kostenlos herausgeben. So will es das Datenschutzgesetz. Geld dürfen Ärzte nur verlangen, wenn ein «besonders grosser» Aufwand nötig ist.
Die Krankenakte von Claudia Nühler (Name geändert) umfasst lediglich zehn A4-Seiten. Dennoch forderte die Luzerner Fachärztin Natalija Mayer dafür 30 Franken. Diesen Pauschalbetrag erhebe sie auch dann, wenn das Dossier nur zwei Seiten dick ist, wie dem Brief an Nühler zu entnehmen ist.
Für Eliane Schmid vom Büro des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ist klar: Das Erheben einer Gebühr bei so geringem Aufwand widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb hat Nühler die Rechnung der Ärztin auch bis heute nicht bezahlt. Die Fachärztin hat auf die Fragen des K-Tipp nicht geantwortet.
Tipp für den Arztwechsel: Bitten und ermächtigen Sie Ihren neuen Arzt, Ihre Krankenakte direkt beim vorherigen Arzt zu verlangen. Auf diese Weise umgehen Sie lästige Auseinandersetzungen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden