Eine Helsana-Kundin mit einem Augenleiden hatte lange hohe Medikamentenkosten, die von der Grundversicherung bezahlt wurden. Da schrieb ihr die Kasse, sie werde sich künftig «nur noch mit einem Höchstbetrag pro Monat an den Medikamentenkosten beteiligen». Ein solches Kostendach ist in der obligatorischen Grundversicherung erlaubt, sagt das Bundesgericht. Denn die Kassen müssen darauf achten, dass ihre Leistungen «zweckmässig und wirtschaftlich» sind. Mehrere Fachärzte hatten im konkreten Fall einen «überbordenden Konsum von Medikamenten» festgestellt.

Bundesgericht, Urteil 9C_649/2009 vom 26. 3. 2010