Ja. Ein Wechsel der Franchise ist jedes Jahr möglich – egal in welche Richtung. Teilen Sie die gewünschte Änderung sofort der Krankenkasse mit. Falls Sie das per Brief tun, achten Sie darauf, dass der Brief bis Ende November bei der Krankenkasse eingetroffen ist.

Zum Thema Jahresfranchise sind beim K-Tipp viele Zuschriften eingegangen. Hier deshalb noch weitere wichtige Tipps:

  • Wer die Krankenkasse wechselt, ist nicht verpflichtet, bei der neuen Kasse die gleiche Franchise zu nehmen wie bei der bisherigen. Es herrscht also volle Wahlfreiheit.
     
  • Steht bei einer Frau im nächsten Jahr eine Geburt an, muss sie deswegen die Jahresfranchise nicht her­absetzen. Denn bei einer normal verlaufenden Geburt wird die Franchise gar nicht angerechnet.
     
  • Wer über Neujahr im Spital liegt oder über den Jahreswechsel in einer längeren Arztbehandlung ist, muss die Jahresfranchise zweimal zahlen – für das alte und für das neue Jahr. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
     
  • Es gibt Gerüchte, wonach Krankenkassen bei älteren Versicherten eine Herabsetzung der Franchise verweigern. Das ist nicht zulässig. Allerdings gilt dies nur für die Jahresfranchise der Grundversicherung. Wer hingegen bei der freiwilligen Spital-Zusatzversicherung halbprivat oder privat eine höhere Franchise gewählt hat, kann diese im Alter effektiv nicht mehr herabsetzen.