Ja. Sie sind im Renten­alter und nicht mehr erwerbs­tätig. Deshalb haben Sie die Unfalldeckung jetzt (wieder) bei der Krankenkasse. Das ist bei allen Nicht-Erwerbstätigen der Fall.

Anders ausgedrückt: Die Unfalldeckung ist im Prinzip immer in der Grundversicherung der Krankenkassen eingeschlossen. Aber man kann sie zum Prä­miensparen explizit ausschliessen, solange man ­erwerbstätig ist und für Unfälle über den Arbeit­geber versichert ist.

Dieser Einschluss der Unfall­deckung ist auch der Grund, warum die Krankenkasse bei der Vergütung von Rechnungen gar nicht zwischen Krankheit und Unfall unterscheidet. Sie zieht die Franchise und den Selbstbehalt in ­jedem Fall ab.

Ihr Erstaunen über die­se Tatsache ist allerdings nicht verwunderlich. Wird nämlich ein Unfall über die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgerechnet, so müssen Betroffen dort in der Tat weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Glück im Unglück sozu­sagen.