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Meine Krankenkasse hat angekündigt, sie werde künftig eine Gebühr von 10 Franken verlangen. Dies gilt immer dann, wenn sich Versicherte die Rückerstattungen der Arztkosten nicht direkt auf ein Bank- oder Postkonto anweisen lassen, sondern das Geld mittels Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR) erhalten. Solche Auszahlungschecks löse ich jeweils bei der Post gegen Bargeld ein. Muss ich diese neue Gebühr akzeptieren?
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist nicht mögli...
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