Ja. Solange Versicherte  bei ihrer Krankenkasse Schulden haben, können sie die Grundversicherung nicht wechseln. 

Das gilt nicht nur bei unbezahlten Prämien, sondern auch dann, wenn Versicherte eine Rechnung nicht beglichen ­haben, mit der die Krankenkasse bei ihnen eine Kostenbeteiligung ein­gefordert hat. 

Nicht akzeptiert wird ein Wechsel zudem, wenn säumige Zahler Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig beglichen haben. Allerdings ist dabei der Zeitpunkt zu beachten. Das Wechselverbot gilt nur, wenn die Kasse den offenen Betrag vor Ende November gemahnt hat. Faktisch heisst das: Wenn Sie die Dezemberprämie nicht zahlen, steht einem Kassenwechsel nichts im Weg.