Eine 70-jährige Frau leidet an einer schweren Stoffwechselkrankheit (Morbus pompe). Die Behandlung mit dem Medikament Myozyme hätte zwar eine gewisse Linderung gebracht, aber für eineinhalb Jahre 750 000 bis 900 000 Franken gekostet. Die Grundversicherung kennt auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Deshalb sind bei der menschlichen Gesundheit Kostenüberlegungen zulässig. Aus diesem Grund entschied das Bundesgericht, im konkreten Fall seien die Kosten zu hoch, die Kasse müsse nichts zahlen.    

Bundesgericht, Urteil 9C_334/2010 vom 23. 11. 2010