Ein Zahnarzt entfernte einer Frau eine Geschwulst in der Mundhöhle. Die Krankenkasse Visana wollte dafür nicht zahlen, weil Zahnarzt-Behandlungen im Prinzip nur bei schweren Erkrankungen von der Krankenkasse übernommen werden.



Sie muss aber, sagt das Bundesgericht. Wenn ein Zahnarzt eine allgemeinärztliche Behandlung in der Mundhöhle vornimmt, die keinen direkten Zusammenhang mit einem Zahnproblem hat, so ist er den «normalen» Ärzten gleichgestellt - und die Krankenkasse m...