Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie die obligatorische Grundversicherung zu einem günstigeren Anbieter transferieren möchten.

Ihr Kündigungsbrief muss spätestens am 30. November (Freitag) bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Sie haben also genug Zeit, sich die Sache in aller Ruhe zu überlegen und die Prämien zu vergleichen. Die Anmeldung bei der neuen Kranken­kasse können Sie auch noch im ­Dezember abschicken.

Achten Sie aber darauf, dass Sie nur die Grundversicherung kündigen und nicht auch die Zusatzversicherung (falls Sie überhaupt Zusätze ­haben).

Jede Person kann die Grundver­sicherung auf Ende Jahr wechseln. Das gilt auch für Kranke in Behandlung oder Schwangere sowie für ältere Personen. Die neue Kasse muss jeden Antragsteller aufnehmen – ohne Wenn und Aber.

Eltern sind nicht verpflichtet, ihre Kinder bei der gleichen Krankenkasse zu versichern.

Ganz wichtig: Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Mit einem ein­geschriebenen Brief können Sie die Aufnahme in die Grundversicherung erzwingen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie eine Offerte verlangt haben, aber keine erhalten. Es kommt vor, dass die Kassen Offertanfragen älterer Personen «vergessen».

Viele Versicherte haben Grund- und Zusatzversicherungen inzwischen nicht mehr bei der gleichen Krankenkasse. Das gibt zwar mehr administrativen Aufwand, ist aber durchaus machbar – und spart viel Geld, wenn man die Grundversicherung regelmässig zum günstigsten Anbieter transferiert.

Wenn Sie die Grundversicherung wechseln, müssen Sie nicht befürchten, dass Ihnen Ihre bisherige Kasse auch allfällig vorhandene Zusatz­versicherungen kündigt. Es kann ­allerdings sein, dass Sie gewisse Rabatte verlieren.