«Soll ich die Zusatzversicherungen kündigen?»
«Unser Sohn wird 19 Jahre alt, und seine Prämie bei der Swica steigt von Fr. 107.50 auf Fr. 376.20. Soll ich nun seine Franchise auf 2500 Franken setzen und alle seine Zusatzversicherungen kündigen?»
Ihr Sohn kommt nun in die Alterskategorie der 19- bis 25-Jährigen. Diese zahlen im Prinzip die Erwachsenenprämie – doch die Krankenkassen dürfen ihnen einen Rabatt geben. Diese Rabatte sind in den letzten Jahren laufend gesunken. Die Swica gibt den jungen Erwachsenen im Schnitt einen Rabatt von nur noch 12 Prozent.
Für junge gesunde Versicherte lohnt es sich in der Regel, die höchste Franchise von 2500 Franken zu wählen (K-Tipp 17/2015).
Zu den Zusatzversicherungen: Sie sind im Prinzip nicht nötig. Für junge Reisefreudige könnte aber eine Zusatzversicherung angezeigt sein, die bei Auslandaufenthalten ausserhalb Europas sämtliche Arzt- und Spitalkosten übernimmt. Die obligatorische Grundversicherung kann hier ungenügend sein.
«Kann mir die Helsana die Zusatzversicherung kündigen?»
«Ich werde meine Grundversicherung von der Helsana wegzügeln. Die Zusatzversicherungen muss ich aber dort belassen, weil ich schon älter bin und diese nicht mehr wechseln kann. Riskiere ich, dass mir die Helsana die Zusatzversicherungen kündigt?»
Nein. Diese Frage ist gesetzlich klar geregelt: In solchen Fällen dürfen die Krankenkassen die Zusatzversicherung nicht kündigen. Denkbar ist allerdings, dass sich Krankenkassen weniger kulant zeigen, wenn man dort nur noch Zusatzversicherungen hat, aber keine Grundversicherung mehr.
«Sind zwei Kassen mühsamer?»
«Wird das mühsamer, wenn ich Grundversicherung und Zusatzversicherungen nicht mehr bei der gleichen Krankenkasse habe?»
Das ist heute weit verbreitet. Denn viele Grundversicherte transferieren ihre Basisversicherung regelmässig zur jeweils günstigsten Krankenkasse. So müssen Sie vorgehen:
1. Schicken Sie die Originalrechnung des Arztes oder des Labors zuerst jener Kasse, bei der Sie die Grundversicherung haben. Falls Sie von der Rechnung kein Doppel erhalten haben (zum Beispiel als «Beleg für den Patienten»), sollten Sie eine Fotokopie der Rechnung machen.
2. Weisen Sie Ihre Grundversicherung gleichzeitig darauf hin, dass Sie noch Zusatzversicherungen bei einer anderen Krankenkasse haben.
3. Nachdem Sie den Vergütungsentscheid der Grundversicherung erhalten haben, sehen Sie, ob diese gewisse Leistungen nicht übernommen hat. In diesem Fall schicken Sie die Abrechnung der Grundversicherung mit dem Doppel oder der Fotokopie der ursprünglichen Arztrechnung an die Krankenkasse, bei der Sie Ihre Zusatzversicherung(en) haben.
Spitäler rechnen fast immer direkt mit den beteiligten Krankenkassen ab und sind verpflichtet, ihre erbrachten Leistungen nach Grundversicherung und Zusatzversicherungen aufzusplitten. Bei Spitalaufenthalten entsteht also mit getrennten Kassen kein administrativer Mehraufwand für die Patienten.
«Sollen wir die zusätzliche Unfallversicherung kündigen?»
«Mein Sohn hat bei der Helsana die Unfall-Kapitalversicherung Prevea und zahlt dafür Fr. 11.60 pro Monat. Bei seinem Arbeitgeber ist er nun ebenfalls gegen Invalidität bei Unfall versichert. Würden beide Versicherungen zahlen nach einem Unfall? Oder sollen wir die Prevea kündigen?»
Die UVG-Unfallversicherung des Betriebs zahlt sämtliche Heilungskosten sowie Taggelder und allenfalls eine lebenslange Rente. Dazu kommt oft auch eine Integritätsentschädigung. Der gesetzliche Unfallschutz über den Betrieb ist also sehr gut ausgebaut.
Zusätzlich haben sehr viele Versicherte bei ihrer Krankenkasse noch eine Kapitalversicherung. Diese zahlt nach einem Unfall einmalig ein Kapital aus, und zwar abgestuft nach dem Grad der Invalidität und der Schwere der verbleibenden körperlichen Beeinträchtigung. Diese Zahlung erfolgt unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. So gesehen hat Ihr Sohn keine Doppelversicherung. Er muss deshalb selber entscheiden, ob er dieses zusätzliche Unfallkapital versichern will.
Vergessen Sie dabei aber nicht: Diese Kapitalversicherungen der Krankenkassen sind deshalb günstig, weil sie eben nur bei Unfall zahlen. Das Risiko, wegen einer Krankheit invalid zu werden, ist viel grösser.
«Was ist das für ein Zuschlag?»
«Warum muss ich zu meiner normalen Prämie der Grundversicherung noch einen Zuschlag von Fr. 2.75 pro Monat zahlen?»
In 13 Kantonen haben die Versicherten von 1996 bis 2013 im Vergleich zu den bezogenen Leistungen zu tiefe Prämien gezahlt. In 11 Kantonen müssen diese Versicherten deshalb auch im nächsten Jahr einen monatlichen Zuschlag von meist 4 Franken zahlen.
Umgekehrt zahlten die Versicherten in neun Kantonen zu viel. Sie erhalten auch 2016 eine einmalige Rückerstattung. In den vier Kantonen AG, BS, NE und SZ wird die Prämie nicht korrigiert.
Das Parlament hat beschlossen, dass sich auch die Krankenkassen selber mit einem Beitrag an der Finanzierung dieser Prämienkorrektur beteiligen müssen. Und zwar mit 33 Franken pro versicherte Person. Das Bundesamt für Gesundheit hat der Mehrzahl der Kassen erlaubt, diesen Betrag aus den Reserven zu finanzieren. Doch 20 Kassen müssen bei sämtlichen Versicherten einen Sonderzuschlag von Fr. 2.75 pro Monat erheben. Es sind die Krankenkassen Arcosana, Avanex, CMVEO, CSS, Easy Sana, EGK, Glarner Krankenversicherung, Klug, Kolping, KPT, Krankenkasse Birchmeier, Krankenkasse Luzerner Hinterland, Krankenkasse Simplon, Krankenkasse Steffisburg, Krankenkasse Stoffel Mels, ÖKK, Rhenusana, Sanitas, Sanagate und Wincare.
«Darf die Gutschrift in Raten gesplittet werden?»
«Die Assura schreibt, ihre Kunden hätten 2016 aus der Verteilung des Ertrages aus Umweltabgaben Fr. 62.40 zugut. Sie will mir den Betrag nicht auf einmal auszahlen, sondern bei jeder Monatsprämie Fr. 5.20 abziehen. Darf sie das?
Ja. Das machen alle Krankenkassen so, wenn der Kunde die Prämie monatlich zahlt. Wenn Sie hingegen die Prämie halbjährlich zahlen oder gar jährlich, wird die Umweltabgabe entsprechend zur Hälfte oder ganz gutgeschrieben.
«Ist eine so grosse Prämienerhöhung erlaubt?»
«Ich wohne in Hedingen ZH und zahle für die Grundversicherung bei der Krankenkasse Klug im nächsten Jahr Fr. 249.70 (bei Franchise 2500 Franken). Bisher waren es 193 Franken. Die Prämie wird also um 29 Prozent erhöht. Ist das erlaubt?»
Ja. Die Klug-Grundprämie mit Franchise 300 Franken steigt im Kanton Zürich um 18 Prozent. Die Klug sagt, sie sei vom Aufsichtsamt BAG gezwungen worden, die Prämien im Kanton Zürich so stark zu erhöhen. Das BAG verlange, dass die Prämien im jeweiligen Kanton den effektiv anfallenden Kosten entsprächen, und diese seien bei den Klug-Versicherten im Kanton Zürich stark angestiegen. Mit Franchise 2500 Franken folgt daraus für Sie wegen der geltenden Rabattregeln ein Prämienaufschlag um 29 Prozent.
Noch krasser ist die Situation im Kanton Schwyz. Dort steigt die Klug-Grundprämie (Franchise 300 Franken) um 26 Prozent. Für Versicherte, die mit Franchise 2500 Franken versichert sind, steigt die Prämie um 46 Prozent.