Der K-Tipp zeigte Anfang Oktober die günstigsten Krankenkassenprämien 2025 ohne Unfalldeckung auf, je mit Franchise 300 und 2500 Franken (K-Tipp 16/2024). Die dort aufgeführten Versicherungsmodelle gelten für Angestellte, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Dann sind sie gegen die Kosten von Berufs- und Freizeitunfällen über den Betrieb obligatorisch versichert.
Alle anderen – selbständig Tätige, Studenten, nicht erwerbstätige Mütter und Rentner – müssen die Unfalldeckung über ihre Krankenkasse abschliessen. Dafür zahlen sie einen Prämienzuschlag.
Eine K-Tipp-Auswertung der Krankenkassentarife mit Unfalldeckung für 2025 zeigt: Die Unterschiede bei den Unfallprämien sind je nach Krankenkasse erheblich. Im Kanton Baselland zum Beispiel zahlt ein Rentner mit dem Hausarztmodell der ÖKK und einer Franchise von 300 Franken nächstes Jahr monatlich Fr. 37.50 für die Unfalldeckung.
Bei Atupri beträgt der Aufschlag Fr. 26.40 pro Monat. Besonders auffällig sind die Unterschiede im Kanton Genf: Dort beträgt der Zuschlag für die Unfallversicherung bei Franchise 300 Franken zwischen Fr. 4.65 und Fr. 66.10, je nach Krankenkasse – ein Unterschied von bis zu 793 Franken pro Jahr.
Zuschlag wirkt sich auf Prämienrangliste aus
Wer die tiefste Prämie an seinem Wohnsitz sucht, muss aufpassen: Die günstigste Krankenkasse für Angestellte ist häufig nicht der Spitzenreiter, wenn ein Unfallzuschlag dazukommt. Beispiel: Ein Angestellter in der Stadt Zürich mit einer Franchise von 300 Franken zahlt bei der Assura Fr. 463.40 pro Monat. Inklusive Unfalldeckung ist das günstigste Modell nächstes Jahr hingegen das HMO-Modell der Atupri mit Fr. 496.20 pro Monat. Atupri zählt zu den Krankenkassen, die für die Unfalldeckung eher kleine Zuschläge verlangt.
Wer eine Anstellung aufgibt und sich selbständig macht oder seine Erwerbstätigkeit aufgibt, sollte dies seiner Krankenkasse umgehend mitteilen. Kassen können den Unfallzuschlag bis zu fünf Jahre rückwirkend einfordern.
Umgekehrt gilt: Wer neu einen Arbeitsvertrag über mindestens 8 Stunden pro Woche unterzeichnet, kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse kündigen, da die Unfallversicherung dann über den Betrieb läuft. Wer arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist obligatorisch gegen Unfälle versichert.
Krankenkasse wechseln und Prämien sparen
- Prämien der Krankenkassen lassen sich am besten mit dem Prämienrechner des Bundes vergleichen – zu finden im Internet unter www.priminfo.ch.
- Die Kündigung einer Grundversicherung muss in diesem Jahr bis spätestens 29. November bei der Kasse eintreffen, damit sie auf den 1. Januar rechtswirksam ist.
- Die Anmeldung bei einer neuen Kasse muss bis Ende Dezember erfolgen. Alle Kassen müssen jeden Interessenten aufnehmen – ohne jegliche Bedingungen.
- Detaillierte Tipps zum Wechsel der Krankenkasse finden Sie im K-Tipp 16/2024 und im K-Tipp-Ratgeber So sind Sie richtig versichert.