Diese Kürzung ist völlig willkürlich», ärgert sich Armin Mächler aus Eschenbach SG. Er ist langjähriger Kunde der Krankenkasse CSS und erhielt im Januar 2013 einen Brief mit unerfreulicher Botschaft: Ab sofort zahle die CSS im Rahmen seiner freiwilligen Spitalversicherung nicht mehr 250 Franken pro Jahr ans Fitnessabo, sondern nur noch 150 Franken.
Kann eine Krankenkasse ihre Leistungen in der Zusatzversicherung aus heiterem Himmel kürzen, und müssen die Kundinnen und Kunden das einfach akzeptieren? Im Prinzip nein (siehe Kasten).
Bei der CSS liegt der Fall aber anders: Sie hat den genauen Frankenbetrag fürs Fitnessabo nicht in den Versicherungsbedingungen geregelt, sondern nur in einem Merkblatt über ihr sogenanntes «Gesundheitskonto». In den Versicherungsbedingungen steht lediglich, Kunden hätten über dieses Gesundheitskonto Anspruch auf «zusätzliche Leistungen». Deren Umfang werde jedoch von der CSS «autonom bestimmt» und «einseitig formuliert» und sei «jederzeit abänderbar».
Juristisch ist dieses «Buebetrickli» wohl zulässig. Stossend ist es trotzdem. «Die machen, was sie wollen», ärgert sich Mächler. «Wenn ich ein Produkt kaufe, dann will ich die Sicherheit, dass es auch in Zukunft so bleibt», sagt er. Schliesslich sei er Kunde bei einer Versicherung und nicht bei einem Lotterieunternehmen.
Einseitige Änderungen der Versicherungsdeckung sind bei den Zusatzversicherungen der Krankenkassen keine Seltenheit:
- Viele Kassen haben Spitallisten. Das heisst: Sie führen eingeschränkte Spital-Zusatzversicherungen – und die Versicherten dürfen sich nur in den aufgelisteten Krankenhäusern behandeln lassen. Diese Listen können die Kassen, abgestützt auf die Versiche- rungsbedingungen, beliebig kürzen oder erweitern. Die Kunden müssen es akzeptieren.
240 Franken Rabatt – nur für die Ehefrau
- Bei den Zusatzversicherungen für Alternativmedizin behalten sich die Krankenkassen vor, die Listen sowohl der anerkannten Methoden als auch der anerkannten Therapeuten jederzeit anzupassen. Bei der Helsana heisst es beispielsweise in den Bedingungen: «Der Versicherer führt eine Liste der anerkannten komplementärmedizinischen Medizinalpersonen. Diese Liste wird laufend angepasst und kann beim Versicherer eingesehen oder auszugsweise einverlangt werden.»
Grundsätzlich haben die Krankenkassen bei den freiwilligen Zusatzversicherungen sowieso grosse Freiheiten. Sie sind nicht einmal verpflichtet, alle Kunden gleich zu behandeln. Das musste zum Beispiel eine Familie aus dem Berner Oberland erfahren. Die Concordia schrieb der Frau Mitte 2013, sie könne nun für ihre bestehenden Zusatzversicherungen eine feste Mindest-Vertragsdauer von fünf Jahren abmachen. Und dafür erhalte sie einen Rabatt, der im konkreten Fall 240 Franken ausmacht.
Der Mann hingegen erhielt dieses Angebot nicht. Begründung der Concordia: Das Rabattangebot an ausgewählte Kunden diene dazu, «ein gesundes Versichertenkollektiv langfristig zu behalten». Mit anderen Worten: Die Frau hat bisher bei der Concordia keine Leistungen bezogen, der Mann hingegen schon. Kein Wunder, dass er sich als versicherte Person diskriminiert fühlt.
Günstigere Prämie für die Gesunden
Dass es Rabatte nur für Gesunde gibt – diese Erfahrung machte auch ein K-Tipp-Leser aus dem Emmental. Er erhielt einen Anruf der Concordia, obwohl er gar nicht bei dieser Krankenkasse versichert ist. Das Angebot: Seine Kinder seien Mitglieder bei Swiss Unihockey. Aus diesem Grund könne jetzt die ganze Familie ihre Zusatzversicherungen bei der Concordia mit einem Rabatt von 25 Prozent abschliessen. Die Telefonverkäuferin erkundigte sich beim Gespräch auch nach bestehenden Krankheiten.
Ein paar Tage später kam dann telefonisch die Absage der Krankenkasse. Weil die Frau und der Sohn gesundheitliche Probleme hätten, gebe es für sie keine Zusatzversicherungen mit Rabatt. Dass der Familienvater dann kein gar Interesse mehr hatte, ist mehr als verständlich.
Zusatzversicherungen: Im September kündigen
Bei den Krankenkassen gibt es zwei unterschiedliche Kündigungsmodalitäten:
- Obligatorische Grundversicherung: Sie können die Prämienmitteilung von Anfang Oktober abwarten und dann bis Ende November kündigen. Der K-Tipp wird ausführlich auf die neuen Prämien eingehen, sobald sie offiziell publiziert sind (Anfang Oktober).
- Freiwillige Zusatzversicherungen: Die Kündigungsfristen ergeben sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Im Normalfall muss man seine Zusatzversicherungen im September kündigen. Eine spätere Kündigungsmöglichkeit gibt es nur, wenn die Zusatzversicherung teurer wird – doch hier sind Prämienerhöhungen seltener als bei der Grundversicherung.
Neue Versicherungsbedingungen: Kunden müssen einverstanden sein
Im Normalfall gilt bei Verträgen: Eine Partei kann den Vertragsinhalt nicht einseitig ändern. Will eine Versicherung ihre Bedingungen ändern, muss sie das den Kundinnen und Kunden mitteilen. Falls ein Kunde die Neuerung nicht will, kann er darauf bestehen, dass für ihn weiterhin die alten Bedingungen gelten.
Will eine Versicherung neue Bedingungen durchdrücken, muss sie den bisherigen Vertrag offiziell kündigen. Auch der Kunde kann dies tun, falls er dann von dieser Versicherung nichts mehr wissen will.
Bei den Krankenkassen betrifft dies die freiwilligen Versicherungen gemäss Versicherungsvertragsgesetz.
Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung hingegen wird vom Gesetzgeber festgelegt und gilt in jedem Fall ab Inkraftsetzung.
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