Laut Bundesrat steigen die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr um durchschnittlich 8,7 Prozent. Das verkündete Bundesrat Alain Berset am 26. September. Je nach Wohnort und Krankenkasse liegt der Aufschlag bei über 10 Prozent.
Alain Berset begründete die Prämienerhöhung vor allem mit stark gestiegenen Behandlungskosten im Jahr 2023. Diese lägen im ersten Halbjahr um 6,4 Prozent höher als im ersten Halbjahr 2022. Das berechnete das Bundesamt für Gesundheit anhand der vierteljährlich erhobenen Behandlungskosten. Für das gesamte Jahr 2023 schätzt das Bundesamt den Kostenanstieg auf 5,3 Prozent.
Das entspricht ziemlich genau der Prämienerhöhung, welche die Versicherten für das laufende Jahr in Kauf nehmen mussten. Auf das Jahr 2023 hatten die Krankenkassen die Prämien nämlich um 5,4 Prozent erhöht. Beträgt das Kostenwachstum im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr tatsächlich 5,3 Prozent, liegen die Prämien für dieses Jahr also immer noch leicht über den Behandlungskosten.
Kassen horten zu hohe Reserven
Die Krankenversicherer legen ihre Prämien jeweils Ende Juli für das folgende Kalenderjahr fest, aufgrund der zu erwartenden Kosten. Für 2024 rechnet das Bundesamt für Gesundheit mit einem Anstieg der Behandlungskosten von lediglich 3,4 Prozent. Das ist deutlich weniger als der Prämienanstieg von 8,7 Prozent im nächsten Jahr.
Laut Bundesamt für Gesundheit ist auch die Reduktion der Reserven in den letzten Jahren schuld am starken Prämienanstieg. Das «Polster zur weiteren Dämpfung der Prämienentwicklung» sei nicht mehr vorhanden. Tatsache ist: Die Reserven lagen Anfang 2023 mit 8,5 Milliarden Franken noch immer 2 Milliarden über den vom Gesetz verlangten 6,5 Milliarden (K-Tipp 13/2023).
Zu hohe Prämien für zu hohe Reserven bergen für die Krankenkassen ein Verlustrisiko: Sie beklagten laut Bundesamt für 2022 einen Börsenverlust von 1,8 Milliarden.
Die hohen Verwaltungskosten der Krankenkassen sind für das Bundesamt kein Thema. Dabei tragen auch diese zum Anstieg bei: Lag der Verwaltungsaufwand gemäss Statistik der obligatorischen Krankenversicherung pro versicherte Person im Jahr 2002 bei rund 125 Franken, waren es 2022 bereits 194 Franken – eine Steigerung von 55 Prozent. Die allgemeine Teuerung belief sich in der gleichen Zeit auf lediglich 8 Prozent.
Ratgeber zum Thema
- Wichtige Infos zu Krankenkassen liefert der K-Tipp-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert».
- Die Broschüre «Ratgeber VZ-Test 2024: Krankenkassen im Vergleich» gibt Tipps für die Wahl und den Wechsel der Krankenversicherung.
Krankenkasse wechseln: So gehts
Die Grundversicherung der Krankenkasse ist obligatorisch und erbringt bei allen Kassen die gleichen Leistungen. Unterschiedlich ist die Prämie – und die Zufriedenheit der Kunden mit dem Service. Wer einen Wechsel der Kassen in Betracht zieht, sollte also auf diese beiden Punkte achten. Die Servicequalität der grössten zwölf Kassen geht aus der Umfrage des K-Tipp zur Kundenzufriedenheit hervor (K-Tipp 15/2023).
Über die Höhe der Prämie für das Jahr 2024 gibt der Prämienrechner Priminfo des Bundes Auskunft. Das Sparpotenzial für 2024 ist enorm: In den Kantonen Schwyz, Thurgau und Uri beispielsweise beträgt die Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten Grundversicherung – mit freier Arztwahl, ordentlicher Franchise und Unfalldeckung – über 2000 Franken im Jahr.
Folgendes sollte man bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten:
- Kündigen Sie rechtzeitig: Die bisherige Grundversicherung kann man bis Ende November kündigen. Die Kündigung muss spätestens am Donnerstag, 30. November, bei der Kasse eintreffen. Massgeblich ist also nicht der Poststempel, sondern der Eingang bei der Kasse. Aus Beweisgründen sollte man die Kündigung eingeschrieben schicken.
- Erkundigen Sie sich nach Ausständen: Die Grundversicherung wechseln kann nur, wer bei der bisherigen Kasse keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen hat.
- Melden Sie sich bei der neuen Kasse an: Für die Anmeldung bei der neuen Kasse haben Versicherte bis Ende Dezember Zeit. Bei der Anmeldung für die Grundversicherung müssen sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Kassen müssen auch Kranke, Schwangere und Ältere ohne jede Bedingung aufnehmen.
- Vergleichen Sie die Prämien: Versicherte können die Krankenkassenprämien 2024 am besten mit dem erwähnten Prämienrechner Priminfo vergleichen. Vorsicht: Bei der Suche nach Priminfo mit einer Suchmaschine erscheinen oft Werbeeinträge von Versicherungsmaklern zuoberst. Auf Priminfo.ch kann man den Wohnort, den Jahrgang und die Höhe der gewünschten Franchise eingeben und anklicken, ob man eine Unfalldeckung braucht. Wer als Angestellter mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, hat über den Betrieb eine Unfalldeckung und kann darauf verzichten. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann beim Bundesamt für Gesundheit kostenlos die Prämienübersicht für 2024 bestellen – über Telefon 058 464 88 01, via E-Mail an priminfo@bag.admin.ch oder per Post beim Bundesamt für Gesundheit, Prämienservice, 3003 Bern.
- Optimieren Sie Ihre Franchise: Die Franchise ist der Betrag, bis zu dem die Versicherten ihre Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten selbst zahlen müssen. Ist jemand chronisch krank oder regelmässig auf teure Medikamente angewiesen, sollte er sich für die ordentliche Franchise von 300 Franken entscheiden. Diese lohnt sich meist, wenn die voraussichtlichen Arzt- und Medikamentenkosten 1800 Franken pro Jahr übersteigen. Wer diesen Betrag hingegen nicht erreicht, kann die höchste Franchise von 2500 Franken wählen und so jährlich bis zu 1540 Franken sparen.
- Wählen Sie ein Sparmodell: Es gibt mehrere Sparmodelle – zum Beispiel das Telmed-, das Hausarzt- oder das HMO-Modell. Bei Telmed müssen die Versicherten bei gesundheitlichen Problemen zuerst einen medizinischen Beratungsdienst anrufen. Beim Hausarzt- und beim HMO-Modell ist man verpflichtet, zuerst den Hausarzt oder eine Gruppenpraxis zu konsultieren. Es gibt auch Modelle, bei denen Versicherte gesundheitliche Probleme über eine Handy-App melden oder sich an bestimmte Apotheken wenden müssen. Wichtig: Bei Sparmodellen muss man die allgemeinen Versicherungsbedingungen genau einhalten. Andernfalls können Krankenkassen bei einem Regelverstoss die Leistung ganz verweigern – oder der Versicherte wird bei wiederholten Verstössen in das teurere Standardmodell eingeteilt. Übrigens: Die Anrufe auf eine ärztliche Hotline sind bei einigen Sparmodellen nicht gratis. Bei «Smartcare» von Atupri, «Smartdoc» von Concordia oder «Smartmed» der SLLK etwa werden Gespräche über den normalen Arzttarif abgerechnet.