Die Krankenkassenprämien steigen jedes Jahr. Wenn aber eine Krankenkasse zu viel verlangt hat und den Überschuss an die Kunden zurückzahlen will, muss sie dafür kämpfen. Das erlebte zum Beispiel die Sympany. Sie wollte im Jahr 2013 rund 1,2 Millionen Franken an Versicherte in den Prämienregionen Zürich, Bern und Solothurn zurückzahlen. Doch das Bundesamt für Gesundheit stimmte nicht zu.
Im Juli 2016 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Verfügung des Bundesamts und lehnte die Beschwerde der Sympany ab. Diese kämpft aber weiter: «Sympany ist weiterhin davon überzeugt, dass die Überschüsse den Versicherten zustehen. Bereits die damalige gesetzliche Grundlage war für eine Auszahlung ausreichend», schreibt die Kasse dem K-Tipp. Die Sympany will diese Frage nun vom Bundesgericht klären lassen.
Nur wenige Kassen planen Rückzahlung
Anders sieht es für die Überschüsse des laufenden Jahres aus. Grund: Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz wurde angepasst. Jetzt hält es auch das Bundesamt für zulässig, Überschüsse der Grundversicherung an die Versicherten zurückzuzahlen. Das Bundesamt erteilte der Sympany für 2016 eine entsprechende Genehmigung.
Von der Rückerstattung der Sympany profitieren alle Prämienregionen, in denen die Überschüsse anfielen. So erstattete sie im September jedem Versicherten im Kanton Aargau 126 Franken, im Kanton Freiburg 65 Franken und im Kanton Schaffhausen 162 Franken.
Das Bundesamt prüft auch einen Antrag der Concordia auf Rückerstattung. Falls das Amt grünes Licht gibt, will die Concordia einen anderen Weg gehen: «Das Geld wird solidarisch an alle in der Schweiz wohnhaften Kundinnen und Kunden ausbezahlt, die 2017 bei der Concordia in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versichert sind.» Das heisst: Alle Erwachsenen würden 60 Franken und alle Kinder 24 Franken erhalten. Eine vierköpfige Familie bekäme nächstes Jahr also 168 Franken zurück.
Eine Umfrage des K-Tipp unter den mitgliederstärksten Krankenversicherern ergab: Diese Praxis findet nur wenige Nachahmer. Swica, ÖKK, Atupri, CSS, Assura und Agrisano planen keine Rückzahlung von Überschüssen. Die EGK verspricht, eine Rückzahlung von Fall zu Fall zu prüfen.
Reserven sind viel höher als gefordert
Insgesamt erstatten somit nur wenige Kassen überschüssige Reserven zurück. Dabei sind sie bei 49 der 63 Krankenkassen weit höher als vom Bundesamt gefordert (siehe Tabelle). Total liegen die Reserven um 1,9 Milliarden Franken über der Mindesthöhe. Das sind im Durchschnitt rund 240 Franken pro Kopf der Bevölkerung. 2015 lag der Überschuss zur geforderten Reserve sogar bei 2,6 Milliarden.